Quelle: Mailingliste der KMG, Beitrag dort
Liebe Listenteilnehmer,
durch die Rezension von Andreas Graf nebst Fehlerliste und deren Ergänzung
durch Rolf Dernen ja schon entsprechend eingestimmt, habe ich die Biographie
von Klaus Walther, die in ihrer Deutung nichts Neues bringt, ebenfalls
gelesen, und muß nach der ersten Lektüre die Fehlerliste noch einmal
verlängern:
S. 71 Der Gendarm, der die Stollberg-Ermittlungen einleitete, hieß
nicht "Ostwald", sondern "Ernst Oswald" (Maschke, S. 140)
S. 82 "Großer Enthüllungsroman über die Geschehnisse der menschlichen
Gesellschaft" muß, wie nachfolgend richtig zitiert wird,
"Geheimnisse" heißen.
S.111 Obwohl als Quelle die Orientreise-Dokumentation von
Bartsch/Wollschläger (1971) erwähnt wird, wird für die Station
Massaua, 22.9.99, vermerkt, daß May dort Zeitungen erhielt, in
denen berichtet worden sei, daß ein Verlag in Dresden mit der
Herausgabe seiner Kolportageromane beginne. Das steht nicht in
der Dokumentation, sondern in Mays Bio, S. 242f., trifft aber
objektiv nicht zu.
S.112f. angebliches Zitat aus dem RT vom 12.6.00; tatsächlich aber
Brief an Dederle, bis S. 113, "Beginn der Angriffe." Die
Quelle des nachfolgenden Textes "Nie werde ich diese
Zeitungslesestunde in Massaua vergessen..." habe ich nicht
feststellen können.
S.114 "May wurde also mitgeteilt, die Urheberrechte seien wieder an
ihn zurückgefallen." Das soll Pauline ihm nach dem Tod ihres
Mannes(1892) mitgeteilt haben? Das halte ich für sehr
unwahrscheinlich; er hat ja bis zuletzt vergeblich Auskunft
über die Auflagenhöhe verlangt! Und Pauline hat hartnäckig
bestritten, daß sie die Urheberrechte nur bis zu einer Auflage
von 20.000 erworben habe...
S.114 "May war sich freilich seiner Sache sicher, er hatte ja die
Briefe, in welchen ihm Münchmeyer die einstmals mündlich
geschlossenen Vereinbarungen bestätigte." steht im Widerspruch
zu:
S.127 Dort wird zum Jahr 1901 ausgeführt: "Er hatte keinen Vertrag,
keinen Brief in der Hand, der ihm juristisch genützt hätte. Ob
es die Briefe, von denen gelegentlich die Rede ist und die Emma
verbrannt haben soll, tatsächlich gegeben hat, ist zweifelhaft.
Bei einer Befragung durch den Staatsanwalt in späteren Jahren
wird May davon sprechen, dass der Hinweis auf solche Briefe
lediglich »eine Diplomatie« von ihm gewesen sei."
Auch letzteres ist ungenau zitiert, da May gegenüber StA
Seyfert lediglich auf den einen, Fischer gegenüber erwähnten
Brief, Bezug genommen hat.
S.122 Richard Plöhn starb nicht am 14.2.1900, sondern 1901, wie es
zutreffend auf S. 123 als Bildunterschrift vermerkt ist
S.125 Der China-Band erschien im Verlag von Hermann Zieger 1901; erst
eine Neuausgabe (1902) erschien im Verlag der Deutschen
Kriegerbund-Buchhandlung Dr. Hans Natge
S.131 "Am 10. September 1902 reichte er die Scheidungsklage ein. Klara
zimmerte eifrig mit am Konzept. Da kam es auf ein paar
Unwahrheiten nicht an, Hauptsache, Emma wurde ins Unrecht
gesetzt: Angeblich hatte sie Geld an Richard Plöhn ohne Wissen
von Karl May weitergegeben, überdies Briefe und Verlagsverträge
verbrannt."
Die Geldübergabe an Plöhn ist erwiesen; Emma klagte ja sogar
auf Rückzahlung; wer den Vorwurf der Vernichtung von Briefen
und Geschäftsunterlagen als "Unwahrheit" bezeichnet, aber auf
S. 114 und S. 127 Widersprüchliches zu deren Existenz vermerkt,
sollte den Wahrheitsbeweis für die Qualifizierung als "Unwahr-
heit" antreten; sonst bleibt es eine bloße Behauptung.
S.131 Rechtsanwalt Bernstein vertrat Emma nicht; im
Scheidungsverfahren selbst hatte sie keinen Anwalt, später RA
Neumann.
S.135 Zitat aus SL IV S. 67f. ist unrichtig: ein "unglaublich" ist
zuviel; "weil sie sich in den Irrtum hineinlogen..." muß
richtig heißen: "weil sie sich in den ihnen sehr erwünschten
Irrtum hineinlogen." (Vielleicht eine Bamberger Ausgabe
benutzt?)
Warum bei der sehr unzulänglichen Vorstellung des SL IV unten
ein Kasten mit dem Anfang von SL I erscheint, ist unerklärlich.
S.149 Zitat aus LuS, S. 229, zu "Babel und Bibel": dort fehlen die
Anführungszeichen "elendes Machwerk".
S.150 Das amerikanische Doktor-Diplom wurde nicht erst durch die
Durchsuchung vom 9.11.1907 "bald nur noch ein Stück nutzloses
Papier". Das war es schon seit 1903, als die Kultusbürokratie
May die Genehmigung versagte, den ausländischen Titel im Inland
zu führen. Daß May *nach* dieser Entscheidung den Titel
"führte", ist mir nicht bekannt und Larrass im Rahmen seiner
Vorermittlungen 1907-1909 ebenfalls nicht bekannt geworden,
ansonsten hätte es eine Anklage gegeben!
S.154f Die Darstellung der USA-Reise tradiert die unzutreffende Vor-
stellung, sie habe insgesamt nebst England-Abstecher bis
Dezember 1908 gedauert. Tatsächlich reisten Mays am 27.10.08
zurück, weilten vom 3.11. bis 27.11. in Radebeul, reisten am
28.11. nach England und waren am 6.12. wieder daheim. (GW 82,
S.390 f.)
S.156 May hatte nicht bereits Anfang 1907 eine Zusage für die
Erzählung ›Der Mir von Dschinnistan‹ an den Deutschen
Hausschatz erteilt, sondern erst am 13.9.1907 (Jb-KMG 85,S.15)
S.164 Selma vom Scheidt, nicht "von" Scheidt.
Zur Darstellung von Mays Ehe und Ehescheidung halte ich mich zurück;
"Zwischen den beiden Eheleuten wuchs die Entfremdung. Es ist ein besonderes
Kapitel der Biografie, dafür die Schuldfrage zu klären." (S. 96) Es ist zu
begrüßen, daß dieses "besondere Kapitel" dann nicht mehr geschrieben wurde,
zumal die Diskussion von "Schuld" mir eher überflüssig erscheint.
Ich befürchte, daß eine gründlichere Durchsicht die Liste verlängern wird,
und bin im Nachhinein für die gestrenge und akribische Redigierung meiner
eigenen Arbeit durch die Jahrbuch-Redaktion (Martin Lowsky/Ulrike
Müller-Haarmann) und das Korrekturlesen von Klaus Eggers mehr als dankbar;
denn selbst diese Mehrfachkontrolle konnte nicht jeden Fehler vermeiden...
MfG
Gabriele Wolff