7. Februar 1997:

Darf Winnetou weiterreiten?

Folgende Meldung entnahmen wir unter der Überschrift "Darf Winnetou weiterreiten?" der Rhein-Zeitung vom 6. Februar 1997: "Die Fans des Apachen-Häuptlings Winnetou können erstmals entscheiden, ob die berühmte Rothaut aus den Erzählungen von Karl May am Ende von Winnetou III in die Ewigen Jagdgründe eingehen muß oder weiterkämpfen darf. Die Veranstalter der Karl-May-Spiele in Elspe/Sauerland riefen 100.000 Anhänger des Häuptlings zur Abstimmung auf. Je nach der Entscheidung wird dann die Action-Inszenierung über die Freilichtbühne gehen, verspricht Festspielleiter Jochen Bludau.
In der Originalfassung wird Winnetou vom Bösewicht Plummer erschossen."

Abgesehen davon, daß Bludaus Stück Winnetou III hier als "Originalfassung" zitiert wird, ist dieser Werbegag wohl die Krönung. Jetzt sollen die Fans schon selbst mithelfen, Karl Mays Werke zu entstellen...

Viele Grüße,

Torsten Greis, Karl May & Co.


Dazu schreibt Frank Schmelzer:

Weder die Karl-May-Festspiele noch die Filme haben sich je mit Werktreue belastet. Wieso wundert es uns da noch, dass jetzt "abgestimmt" werden darf, ob Winnetou lebt oder stirbt? Fuer mich sind die Festspiele das, was ein FAZ-Kommentator passend "die Faelschung der Faelschung" genannt hat. Ueber den Winnetou soll man nicht abstimmen, den Winnetou soll man lesen!


Dazu schreib ich was!!


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