7. Februar 1997:
Darf Winnetou weiterreiten?
Folgende Meldung entnahmen wir unter der Überschrift "Darf Winnetou
weiterreiten?" der Rhein-Zeitung vom 6. Februar 1997: "Die Fans des
Apachen-Häuptlings Winnetou können erstmals entscheiden, ob die
berühmte Rothaut aus den Erzählungen von Karl May am Ende von Winnetou
III in die Ewigen Jagdgründe eingehen muß oder weiterkämpfen darf.
Die Veranstalter der Karl-May-Spiele in Elspe/Sauerland riefen 100.000
Anhänger des Häuptlings zur Abstimmung auf. Je nach der Entscheidung
wird dann die Action-Inszenierung über die Freilichtbühne gehen,
verspricht Festspielleiter Jochen Bludau.
In der Originalfassung wird Winnetou vom Bösewicht Plummer
erschossen."
Abgesehen davon, daß Bludaus Stück Winnetou III hier als
"Originalfassung" zitiert wird, ist dieser Werbegag wohl die
Krönung. Jetzt sollen die Fans schon selbst mithelfen, Karl Mays Werke
zu entstellen...
Viele Grüße,
Torsten Greis,
Dazu schreibt Frank
Schmelzer:
Weder die Karl-May-Festspiele noch die Filme haben sich je mit
Werktreue belastet. Wieso wundert es uns da noch, dass jetzt "abgestimmt"
werden darf, ob Winnetou lebt oder stirbt? Fuer mich sind die Festspiele
das, was ein FAZ-Kommentator passend "die Faelschung der Faelschung"
genannt hat. Ueber den Winnetou soll man nicht abstimmen, den Winnetou
soll man lesen!
Dazu schreib ich was!!
Pinnwand
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